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Steuerberatungsgesellschaft
Scheid Schwalbach
Rohner Eltner Kiefer
PartG mbB

Nutzen Sie unsere Beratung für Ihren Erfolg!

Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder brauchen Beratung bei Ihrem Jahresabschluss? Dann sind wir gerne für Sie da. Unsere Experten im Steuerrecht beantworten Ihnen alle wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen aus allen Branchen – mit viel Know-how und Weitblick. Profitieren Sie von unserer breit gefächerten Erfahrung und ganzheitlichen Beratung. Schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne!

Alle Leistungsbeschreibungen auf einen Blick.

Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte rechts auf das +.

1 Lohn- und Gehaltsbuchführung

Mit einer zuverlässigen und fristgerechten Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen gegenüber Personal, Finanzamt und Sozialversicherungsträgern. Im Rahmen unseres Leistungspaketes „Lohn & Gehalt“ ist es unsere Aufgabe, Ihren Mitarbeitern verständliche Lohnabrechnungen zu erstellen, die abzuführende Lohnsteuer Ihrem Finanzamt zu melden und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge den zuständigen Stellen zu übermitteln. Für die fälligen Zahlungen erstellen wir Ihnen Zahlungsdateien oder Zahlungslisten. Neben der Erstellung klassischer Lohnabrechnungen übernehmen wir auch die Erstellung von Lohnabrechnungen nach TVöD. Unsere erfahrenen Lohnfachkräfte informieren Sie über Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung, der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Gewährung geldwerter Vorteile.

2Finanzbuchhaltung – klassisch oder digital

Egal, ob Sie sich für die klassische Finanzbuchhaltung in Papierform oder für unsere digitale Buchhaltungslösung entscheiden. Sie erhalten zügig Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Natürlich übernehmen wir auch die fristgerechte elektronische Übermittlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt und die Erstellung der zusammenfassenden Meldung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Bei Einrichtung Ihrer Finanzbuchhaltung prüfen wir selbstverständlich die mögliche Einbindung von Vorsystemen, z.B. Ihres Fakturierungsprogramms. Hierdurch reduzieren wir Ihren und unseren Zeitaufwand. Aber auch, wenn Sie selber buchen möchten, unterstützen wir Sie gerne. Wir begleiten die Einrichtung Ihrer Buchhaltungssoftware, beraten Sie bei der Auswahl des Kontenrahmens und helfen bei der vorbereitenden Buchhaltungsorganisation.

3Erstellung von Steuererklärungen

Sehen Sie Ihre Steuererklärung nicht als lästige Pflicht, die getan werden muss. Lassen Sie sich beraten und schöpfen Sie den Rahmen der Möglichkeiten voll aus. Eine professionell erstellte Steuererklärung stellt für Sie nicht nur eine Zeitersparnis und eine Minimierung der Steuerlast dar, sondern kann Ihnen weit mehr Vorteile bringen. Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten über Ihre Optimierungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:


Betriebliche Steuern

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
  • Kapitalertragsteueranmeldungen
  • Anmeldungen für Abzugssteuern (z.B. Aufsichtsrat- oder Künstlerabzugssteuer)

Private Steuern

  • Einkommensteuer
  • Schenkungssteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung
4Erstellung von rechtsformspezifischen Jahresabschlüssen

Wir bringen Ihre Geschäfte am Ende des Jahres zu einem Abschluss und Sie erhalten einiges mehr als nur die Berechnungsgrundlage für die Unternehmenssteuerlast. Ebenso schaffen wir einen umfassenden Einblick in die betriebswirtschaftlichen Vorgänge des gesamten Jahres und analysieren gemeinsam mit Ihnen Schritte, die für weitere Optimierungsprozesse unternommen werden müssen. Je nach Art Ihres Unternehmens können sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:


Alles rund um die betriebswirtschaftliche Optimierung

  • HGB-Abschluss (beinhaltet Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht)
  • Konzernabschluss
  • Liquidationsbilanzen
  • Umwandlungsbilanzen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister

Alles rund um die steuerlichen Zwecke:

  • Steuerbilanz
  • Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Steuerliche Umwandlungsbilanzen
  • Unterstützung bei der Feststellung des Jahresabschlusses
  • E-Bilanz
5Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung

Die Unternehmensnachfolge im Mittelstand durch die Übergabe an ein Familienmitglied, das Management, einen Investor oder Mitbewerber erfordert fachgerechte Beratung. Dabei spielen neben wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Punkten in der Regel auch familiäre und soziale Aspekte eine Rolle.

Als Kanzlei für mittelständische Unternehmen bieten wir kompetente Beratung bei der Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge und haben dabei auch die oft genauso wichtigen familieninternen und „menschlichen“ Themen der Unternehmensnachfolge im Blick.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht nur sehr komplex, sondern beinhaltet auch hohe Steuersätze. Durch eine frühzeitige Planung Ihrer Vermögensnachfolge aus steuerlichen Gesichtspunkten sichern Sie Ihr mühsam erwirtschaftetes Familienvermögen ab. Unter Einbezug der familiären Faktoren planen wir zusammen mit Ihnen einen optimalen Übergang Ihres Vermögens. Dadurch gewinnen Sie und Ihre Erben Planungssicherheit. Die zu zahlende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer wird optimiert/minimiert.

6Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen

Jedes Unternehmen wird von der Finanzbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Unternehmer gehen mit z.T. sehr gemischten Gefühlen einer Betriebsprüfung entgegen. Wir sorgen für eine optimale Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen, um Risiken auszuschließen.


Wir zeigen Ihnen,

  • wie Sie sich effektiv auf eine Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung oder Lohnsteueraußenprüfung vorbereiten und was hier zu beachten ist
  • welche Prüfungsrisiken möglicherweise bestehen
  • ob und ggf. welche Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind (z. B. nach Umstrukturierung, bei Auslandsbezug: Dokumentation von Verrechnungspreisen usw.)
  • wie auf Anforderungen/ Feststellungen reagiert werden sollte
  • Vorbereitung von Betriebsbesichtigungen
Während der Prüfung und im Anschluss begleiten wir Sie selbstverständlich auch und sind – gerne auch alleiniger – Ansprechpartner für den Prüfer, sodass Sie sich um fachliche Detailfragen nicht kümmern müssen, sondern lediglich die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen und so Ihr Betriebslauf möglichst wenig behindert wird.
7 Vertretung in Rechtsmittelverfahren

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Seiten einer Medaille, die im steuerlichen Veranlagungsverfahren und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nicht immer im Gleichklang erscheinen. Wir kämpfen für Ihr Recht zunächst im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Wir prüfen beispielsweise Ihre Steuerbescheide, verhandeln mit der Finanzverwaltung über die Anwendung von Rechtsnormen und legen erforderlichenfalls Einspruch ein. Wir stellen Anträge beispielsweise zur Herabsetzung von Vorauszahlungen oder Stundung von Steuerzahlungen oder bearbeiten Fragen des Finanzamts zu den Steuererklärungen und wehren unberechtigte Forderungen des Finanzamts ab.

8 Umwandlungen und Umstrukturierungen

Optimierung Ihrer Unternehmensstruktur durch Umwandlungsvorgänge

Ständig wechselnde Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie rechtliche und steuerliche Gegebenheiten erfordern unternehmerische Flexibilität. Dies gilt sowohl für die internen Strukturen als auch für die äußere Struktur, namentlich die Rechtsform eines Unternehmens. Haftungs-, Steuer-, Mitbestimmungs- und Funktionalitätsfragen machen eine Umwandlung von Unternehmen und besonders von Konzerneinheiten (Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen von Teilbetrieben oder Formwechsel) oft erforderlich. Hierzu bieten das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz viele Möglichkeiten der steuerneutralen Umwandlung.

Unsere kompetenten Experten stehen Ihnen in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen oder Ablauffragen gerne hilfreich zur Seite.

9Beratung in sonstigen steuerlichen Fragen

Das deutsche Steuerrecht ist umfassend und komplex. Um vor diesem Hintergrund für Sie passgenaue Lösungen zu finden, bieten wir Ihnen ein umfangreiches sowie jederzeit aktuelles Know-how. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation beraten wir Sie gerne in allen Fragen des Steuerrechts sowie bei der Planung Ihrer privaten wie unternehmerischen Zukunft.


Gerne unterstützen wir Sie:

  • in umsatzsteuerlichen Sonderfragen
  • bei Spezialfällen und Sonderfragen des Unternehmenssteuerrechts
  • im internationalen Steuerrecht
  • in grunderwerbsteuerlichen Angelegenheiten