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Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Als Ihr Wirtschaftsprüfer lernen wir Sie und Ihr Unternehmen kennen.

Wir sehen uns nicht als „Kontrolleure“, sondern viel mehr als kritische Analysten. Mit unserem Selbstverständnis als Unternehmer suchen wir einen ständigen Dialog und begleiten Sie gerne rund ums Jahr in allen Fragen. Im Mittelpunkt unseres Bereichs Wirtschaftsprüfung steht die Durchführung freiwilliger und gesetzlicher Abschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB. Natürlich führen wir auch prüferische Durchsichten durch.

Alle Leistungsbeschreibungen auf einen Blick.

Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte rechts auf das +.

1Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen

Erreichen Unternehmen eine bestimmte Größe, die sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Anzahl der Arbeitnehmer bemisst, ist die Prüfung des Jahresabschlusses gesetzlich vorgeschrieben. Ebenfalls ist ein geprüfter Jahresabschluss die Visitenkarte des Unternehmens bei Banken oder potentiellen Investoren bzw. wird von diesen gefordert. Dies bedeutet, dass auch oft unabhängig von der Größe und gesetzlichen Verpflichtung des Unternehmens ein Jahresabschluss freiwillig geprüft werden soll.

Wir bieten Ihnen im Rahmen der Prüfung unsere Erfahrung und Sachkenntnis an, um mit den gegebenen gesetzlichen Vorschriften das bestmögliche Ergebnis für das Unternehmen zu erzielen.

Im Rahmen unseres beratungsorientierten Prüfungsansatzes bieten wir Ihnen gezielte Ratschläge zu Schwachstellen in den Bereichen des Kontrollwesens und Ihres Rechnungswesens oder anderen Bereichen Ihres Unternehmens. Ebenfalls nehmen wir Stellung zur Nutzung von steuerlichen Möglichkeiten.

2Konzernabschlussprüfungen

Bei der Konzernabschlussprüfung handelt es sich um eine verpflichtende Prüfung der Rechnungslegung eines Konzerns. Weil Konzerne i. d. R. große wirtschaftlich bedeutsame Akteure sind, unterliegt deren Rechnungslegung - der Konzernabschluss - gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB der gesetzlichen Prüfung durch einen Abschlussprüfer.

Die gesetzliche Konzernabschlussprüfung erstreckt sich von der Prüfung des Konsolidierungskreises über die Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen bis zum Konzernabschluss und –lagebericht.

3Prüfungen im Energiebereich

Im Bereich der Energiewirtschaft gibt es verschiedene staatliche Förderungsinstrumente, die eine besondere Antragstellung erfordern, häufig versehen mit der Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers. Hier sind wir unseren Mandanten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ein verlässlicher und kompetenter Partner.


Unsere Prüfungsleistungen im Bereich Energie:

  • Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG
  • Aufstellung von Strommengen eines Weiterverteilers i.S.d. § 2 Abs. 8 KAV zur Abrechnung der Konzessionsabgabe für Strom
  • Erklärung zur Eigenschaft als Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie zum Verhältnis der Stromkosten zu den Umsatzerlösen (§ 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i.V.m. § 26 Abs. 2 Satz 3 KWKG)
  • Aufstellung der umlagepflichtigen Strommengen gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern nach dem EEG
  • Weitere Prüfungen nach EEG, KWKG, EnWG und KAV
4Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt vor, dass Gewerbetreibende, die Kapitalanlagen vermitteln oder als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sind, einer jährlichen Prüfungspflicht unterliegen.

Die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung soll beurteilen, ob die Vorschriften der MaBV eingehalten werden und dient der Absicherung von Kundengeldern. Wir erfüllen diese verantwortungsvolle Aufgabe gewissenhaft und professionell.

5Sonderprüfungen

Neben der Abschlussprüfung gibt es zahlreiche andere vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen sachverständigen Dritten gefordert wird. Auch bei diesen Prüfungen können sich unsere Mandanten auf unsere Unabhängigkeit, Verlässlichkeit und Kompetenz verlassen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Sonderprüfungen.


Unsere Spezialisten kennen die aktuellen Anforderungen bestens und unterstützen unsere Mandanten gerne beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Sonderprüfungen nach dem AktG, GmbHG, UmwG (z.B. Gründung, Umwandlung, Sacheinlagen, Kapitaländerungen)
  • Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen, Zwischenabschlüssen oder sonstigen Unterlagen
  • DSD Prüfungen (Grüner Punkt)
  • Fördermittel-/Verwendungsnachweisprüfung